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Ziele im Detail
 

Das Forum möchte die Standards in Baden Württemberg, und insbesondere im  Rettungsdienstbereich Stuttgart – sprich die Qualität und Quantität der notfallmedizinischen Versorgung auf ein Niveau bringen, das dem heutigen Stand der "Wissenschaft und Technik" entspricht.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum in Baden Württemberg ein Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Patient länger auf notfallmedizinische Versorgung warten soll, als beispielsweise in Köln, Hamburg, Berlin oder Frankfurt.

Unsere Ziele sind:

Bewusstseinsbildung bei den Betroffenen - bei der Bevölkerung und den Gästen Stuttgarts.

Bewusstseinsbildung bei den politisch Verantwortlichen in Landtag und Innenministerium, im Stadtrat und den Bezirksräten sowie bei den Bürgermeistern der Landeshauptstadt Stuttgart.

Veränderung der Gesetzeslage, die die Organisation des Rettungsdienstes in Baden Württemberg regelt.

Um die jetzige Lage zu verbessern, müssen konkrete Änderungen im Rettungsdienstgesetz und beim Engagement der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf die notfallmedizinische Versorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

... Problemstellung ...


Hierzu muss man wissen, dass zwar die Organisation des Rettungsdienstes in Landesgesetzten geregelt ist, es allerdings keiner Stadt verboten ist, über die dort beschriebenen Standards hinaus zu gehen.

Die Reform des Rettungsdienstgesetztes in Baden Württemberg ist überfällig.

Trotz Peditionen und vielen öffentlichen Aktionen, wurden die gravierenden Mängel im Rettungsdienstgesetz Baden Württemberg auch bei der letzten Änderung durch die CDU Landesregierung 2008 nicht beseitigt.

Die Verlagerung des Resorts Rettungsdienst aus dem Sozialministerium ins Innenministerium 2010 ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Dies zeigt uns, das den politisch Verantwortlichen der derzeitigen Landesregierung  von Grünen und SPD die von aufgezeigten Probleme in der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung bewußt geworden sind.

... Forderungen ...


Unsere Hauptforderung ist einerseits die Verkürzung der Hilfsfristen - der Zeit, die zwischen dem Hilferuf eines Bürgers bis zum Eintreffen des Notarztes vergeht

(In Baden Württemberg sollte diese in 95 % aller Einsätze maximal 15 Minuten betragen.
in anderen Städten und Bundesländern sind 5 – 10 Minuten normal.
Diese Zeiten sind als gesetzliche Grundlage im Rettungsdienstgesetz für Baden Württemberg verankert . . .)

. . . und andererseits die Festschreibung eines ärztlichen Leiters für den Rettungsdienst, der für die Organisation und Ausgestaltung, sowie die Ausbildungs- und Einsatzstandards, die die einzelnen Hilfsorganisationen erfüllen müssen, verantwortlich ist.

In Baden Württemberg gibt es im Bereich des Rettungsdienstes kein Fachaufsicht !

Das heißt, niemand hat die Befugniss, das Tun der im Rettungsdienst beteiligten Organisationen Fachlich zu prüfen und zu bewerten.

Hierin sehen wir unter anderen den Grund, warum immer noch in den meißten Rettungsdienstbereichen in baden Württemberg die Vorgegebene Hilfsfrist nicht eingehalten wird.

Zu viele Organisationsinteressen verhindern hier eine Sachgerechte Qualitätsarbeit zu gunsten der Bevölkerung.

In Stuttgart arbeiten 5 Hilfsorganisationen zusammen, ohne dass jemand da wäre, der - losgelöst von Organisationsinteressen - Standards einfordert, die bundesweit unumstritten sind.

Die Verantwortlichkeit der Stadt Stuttgart und ihrer politischen Vertreter (Stadträte und Bürgermeister)

Zu den Maßnahmen, die die Landeshauptstadt Stuttgart auch ohne Gesetzesänderung umsetzten könnte, gehört die Optimierung des rettungsdienstlichen Ablaufs. Andere Städte haben dies bereits vorgemacht.

In Stuttgart fehlt die Koordination, die die Zusammenarbeit der 5 Organisationen verbindlich und weisungsberechtigt regelt.

Es fehlt ein ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes!

Dieser ärztliche Leiter wäre verantwortlich für die Ausbildungsstandards, Einsatzstandards, sowie Vorgaben zur Disposition von Rettungsmitteln und Einsatztaktiken, die im Rettungsdienst greifen sollen. Um eine solche Aufgabe umzusetzen, muss diese Person weisungsbefugt gegenüber allen im Rettungsdienst mitarbeitenden Organisationen sein und darf nicht einer bestimmten Organisation bzw. einem Kostenträger (Krankenkasse) verpflichtet sein.

Des weiteren wäre eine solche Koordinierungsstelle Ansprechpartner, um die Übergabe zwischen Rettungsdienst- und Krankenhausbehandlung zu optimieren.

In mehreren Baden Württembergischen Städten wurde diese Koordinierungsstelle bereits ohne die entsprechende gesetzliche Vorgabe eingerichtet.

Wir versuchen Sie mit unserer Homepage über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Da wir unsere Ziele nur durch viel Überzeugungsarbeit verwirklichen können, werden wir immer wieder versuchen, mit verschiedenen Aktionen der Bevölkerung und unseren Politikern vor Augen zu führen, wo Handlungsbedarf besteht und wo sie etwas verändern müssen.

 

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