Wissenswertes zum Thema Hilfsfristen im Rettungsdienst
Wann kommt die medizinische Notfallhilfe zum Bürger ?
zwischen Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit...
Eine unserer Hauptforderungen, der wir auch durch das Einbringen einer Petition in den Baden Württembergischen Landtag nachdruck verleihen wollten, ist die Senkung der Rettungsdienstlichen Hilfsfrist
Wärend die Bürger im Bundesdurchschnitt nur 8 - 11 Minuten auf einen Rettungswagen bzw Notarzt warten müssen, halten es die "zähen" Badener und Württemberger auch mal 15 Minuten aus.
Uns ist nicht nachvollziehbar, aus welchem medizinischen Grund, ein derartes ungleichgewicht zwischen der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland besteht.
Die Bürgerinitiative Rettungsdienst hat diese Unterschiede in einer Studie, die 2003 erschienen ist aufgezeigt und veröffentlicht.
Diese Studie ist in unserer Rubrik Download eingestellt.
Auf dieser Seite finden Sie nun einige Informationen zu der Diskussion der Hilfsfristen und deren Finanzierung aus dem Bundesgebiet.
In der Diskussion um die Hilfsfrist in BaWü streitet man sich neben der länge auch noch um die genaue Berechnung.
Während im Rettungsdienstgesetz steht, das Hilfe bei medizinischer Notwendigkeit nach 10 Minuten da sein soll, und höchstens 15 Minuten in 95 % der Einsätze, interpretieren die Mitglieder des Bereichsausschusses, sowie des Sozialministeriums das Wort soll als :
kann , aber muß nicht ! und interpretieren so eine Möglich Hilfsfrist von 15 Minutenin 15 % der Einsätze in das Gesetz.
Des weiteren ist man dort der Meinung, das die Zeit, die benötigt wird um den Notruf abzufragen und zu disponieren ebenfalls nicht zur Hilfsfrist gehört.
Da es in Stuttgart aber schon mal vorkommen kann, das aufgrund fehlender Fahrzeuge gar nicht disponiert werden kann, fällt diese Wartezeit eben mal unter den Tisch .
Unserer Auffassung nach darf unter der Definition Hilfsfrist nur die Zeit verstanden werden, die zwischen Notrufannahme in der Leitstelle und dem Eintreffen des Rettungsmittels an der Grundstücksgrenze vergehen.
Diese Definition wir übrigens auch bei den Feuerwehren im Bundesgebiet angewand.
Dies ist sicher auch die Zeitspanne, die man als Hilfesuchender als Hilfsfrist empfindet.
Das Rettungsdienstgesetz gehört auch in diesem Punkt dringend reformiert.
Viel Spaß beim lesen
Ihr Forum Notfallrettung
Stellungnahme der Stadt Bonn zu der Fragestellung:
Handbuch für das Rettungswesen
Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland e.V. (BAND) zu: