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Leitstellenorganisation – Ausbildung + Technik

Wir halten die zwingende Einführung von Integrierten Leitstellen, die alle Rettungsdienst - und Feuerwehr Einsätze disponieren, sowie bei Katastrophen bzw öffentlichen Notständen Lenken und Organisieren für sachlich sinnvoll und notwendig.

Hierzu gehört unserer Auffassung auch das Landesweit eine Leitstellensytem betreiben wird, das redundant ineinander greift. Hieraus folgert sich, das größere Leitstellen - Regionalleitstellen gebildet werden müssen, die in sich Personell und Technisch entsprechend Leistungsfähig sind.

Ein - Personen - Leitstellen, die per Telefonweiterleitung zum nächsten Landkreis als Redundant Abgesichert gelten sind nicht mehr zeitgemäß !

Die Mitarbeiter in Leitstellen sollten entsprechend qualifiert und gut ausgebildet sein.

Inzwischen werden alle von uns aufgeführte Punkte nicht mehr negiert, sondern von allen Fachleuten für Sinnvoll erachtet.

Der derzeit bestehende Konflikt besteht darin, das alle, derzeit im Leitstellengeschäft beteiligten Organisationen an ihrem Macht und Dispositionsmonopol festhalten.

Aus unserer Sicht wird die Verpflichtung des Rettungsdienst - und Feuerwehrgesetzes, Integrierte Leitstellen zu Bilden nicht ohne ein entsprechendes Landesgesetz flächendeckung umgesetzt, da zu viele Geschäftsinteressen einzelner Organisationseinheiten vonHilfsorganisationen eine "friedliche, vernünftige Regelung" verhindern werden.

Als Rahmenbedingungen für Leiststellen fordern wir folgendes:

  • Verbindliche Durchführung der Leitstellenausbildung für Disponenten gemäß den abgestimmten Ausbildungsplänen – Anlage 3 ( Hinweise zur Leistungsfühigkeit von Leitstellen 2010

  • Die Disposition von Krankentransport , ärztlichem Notdienst und sonstigen Dienstleistungen ist personell von der Notfallrettung zu trennen.

  • Disposition von Rettungsmitteln sollte GPS unterstützt, im Rahmen der „nächste Fahrzeug Strategie“ erfolgen.

  • Zur Auswertung der gesetzlichen Hilfsfristen ist sicherzustellen, das eine öffentlich rechtliche, unabhängige Stelle zugriff zu den Einsatzdaten der Leitstellen erhält.

Die Leitstellen nehmen in Hinblick auf die Bedarfsplanung eine Schlüsselstellung ein.

Ohne geregelten Zugriff auf die dort dokumentierten Daten, ist eine Bedarfsplanung, bzw. Qualitätskontrolle nicht möglich. Da sich viele Leitstellen in Baden Württemberg nicht in öffentlich Rechtlicher Hand befinden, sondern von einer gGmbH bzw. einem Verein unterhalten werden ist diese Datenverfügbarkeit gesondert zu regeln.

 

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