Qualitätsmanagement
Im Rettungsdienstgesetz ist derzeit nur eine Rechtsaufsicht gesetzlich geregelt.
Leider gibt es jedoch niemanden, der den Rettungsdienst aus fachlicher Sicht von unabhängiger Stelle, beaufsichtigen. Um dies zu ändern halten wir das in allen anderen Bundesländern praktizierte mittel, der Installation eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der den Leistungserbringern gegenüber weisungsbefugt, und der Politik gegenüber rechenschaftspflichtig ist, für sinnvoll.
Es geht uns bei diesem Thema nicht darum, den Kolleginnen und Kollegen "auf der Straße" eine schlechte areit zu unterstellen, - genau das gegenteil ist der Fall - . es geht vielmehr darum, die einzelnen im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen zu synkronisieren, und von unabhängiger Stelle auf Probleme, Organisationsdefizite oder mangelnde rechtliche Grundlagen hinweisen zu können.
Losgelöst von Organisationsinteressen !